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Gebäudesanierung

Steuerliche Förderung kommt nicht

Das über einjährige Vermittlungsverfahren zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ist laut Bundesrat beendet. Bund und Länder hätten sich darauf geeinigt, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung aus dem Gesetz zu streichen, da eine Verständigung trotz intensiver Vermittlungsbemühungen nicht möglich war. Die von vielen Wohneigentümern erhoffte steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen könne daher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung habe aber in einer Protokollerklärung angekündigt, ab 2013 ein neues KfW-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich aufzulegen.

Der Vermittlungsausschuss beschloss nach Angaben des Bundesrates, lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen. Diese stelle sicher, dass sogenannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Die Regelung sei erst im Bundestag an das ursprüngliche Gesetzgebungsvorhaben zur Gebäudesanierung angefügt worden. Sie habe mit dieser allerdings thematisch nichts zu tun.

Bundestag und Bundesrat müssten den Änderungsvorschlag noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich laut Bundesrat bereits in dieser Woche mit dem Gesetz, das wegen der umfangreichen inhaltlichen Streichungen einen neuen Titel erhält.

Bundesrat, PM vom 13.12.2012

Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmer, Heilberufler (04.02.2013)


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