Buschmann & Bretzel GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Buschmann & Bretzel GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lietzenburger Str. 102
10707 Berlin
Tel: +49 (30) 88 59 19 - 0
Fax: +49 (30) 88 59 19 - 99
info[at]buschmann-bretzel.de
Als Kanzlei mit hohen Ansprüchen, haben wir es uns zum Ziel gesetzt unsere Mandanten vollumfänglich zu betreuen. Wirtschaftsprüfungsleistungen anzubieten ist für uns ein wichtiger Teil davon.
Da wir über eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle verfügen, sind wir berechtigt für Sie neben feiwilligen Prüfungen auch gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen.
Wir bieten Ihnen ebenfalls an, Ihren Abschluss einer freiwilligen Prüfung zu unterziehen. Ihr Vorteil: gegenüber Ihren Eigenkapitalgebern und Banken erhalten Sie eine deutlich höhere Aussagekraft des Jahresabschlusses.
√ Jahres-, Zwischen- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
√ Prüferische Durchsicht von Jahres-, Zwischen- und Konzernabschlüsse
√ Prüfung des Abhängigkeitsberichtes nach § 313 AktG
√ Gründungsprüfungen nach § 33 AKtG
√ Sonderprüfungen nach § 142 AktG
√ Umwandlungsprüfungen
√ Prüfungen von Unternehmen nach § 53 HGrG
√ Prüfungen nach § 16 MaBV
√ Interne Revision
√ Prüfung von Internen Kontrollsystemen
√ Inventur- und Forderungsprüfungen
√ Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
√ Unterschlagungsprüfungen
√ Prüfung von Sanierungskonzepten
Eingescannte Belege können Papierbelege ersetzen
Unter dem Motto „Steuerberater entsorgen Bürokratie“ hat am 04.04.2014 das dritte Symposium des Verbändeforums EDV des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) in Berlin stattgefunden. Mehr...
Aktivierung eines originären Firmenwerts zulässig
§ 3 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes 1995 beschränkt den Ansatz von Wirtschaftsgütern in der steuerlichen Schlussbilanz nicht auf die nach den steuerrechtlichen Vorschriften über... Mehr...